Wir übernehmen diese Dinge gerne für Sie oder unterstützen Sie dabei.
Diese wird den Hinterbliebenen durch das Bestattungsinstitut übergeben.
Ausgestellt wird die Sterbeurkunde durch das Standesamt.
Kopien der Sterbeurkunde benötigen Sie für:
• Rentenversicherung
• Krankenversicherung
• Lebensversicherungen
• Nachlassgericht
• Krankenkasse
• Kreditinstitute / Banken / Sparkassen
Manchmal benötigen Sie als Erben einen Erbschein.
Wenn nötig, kann der Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.
Dieser ist kostenpflichtig.
Bei der Abmeldung der Rente ist die Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Diese finden Sie auf der letzten Rentenanpassungsmitteilung.
Überprüfen Sie bitte:
Wurde eine Betriebsrente gezahlt?
Welche Versicherungen hatte die / der Verstorbene:
Sind eine Lebensversicherung, Unfallversicherung, KFZ-Versicherung, Privathaftpflicht, Hausratsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Versicherung bei der Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung – oder ähnliches abgeschlossen worden?
Um Kosten zu sparen, sollte eine Haushaltsauflösung schnellstmöglich erfolgen. Diese kann jedoch erst nach Regelung der Nachlass-Angelegenheiten veranlasst werden. Bei der Haushaltsauflösung ist eine Einwilligung in Form einer Vollmacht sämtlicher Erben erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder Notar.
Das Mietverhältnis wird durch den Tod nicht beendet.
Eine Kündigung kann jedoch durch die Erben oder auch durch den Vermieter vorgenommen werden. Der Ehegatte des Verstorbenen rückt aber automatisch im Mietvertrag nach. Eine Kündigung durch den Vermieter kann nur unter Angabe von wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Beratung beim Mieterschutzbund oder ihren Rechtsanwalt.
wie zum Beispiel für Sarg, Sargschmuck, Überführung, Grabdenkmal, Erwerb einer Grabstätte, stellen außergewöhnliche Belastungen dar und sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings nur, sofern sie nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können.
Bestehen gegenüber dem Finanzamt noch Steuerverbindlichkeiten des Verstorbenen, so fordert das Finanzamt die ausstehenden Beträge von den Erben ein. Ebenso erfolgt eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern.
Die kontoführenden Kreditinstitute des Verstorbenen sind durch Vorlage-der Sterbeurkunde zu informieren. Laufende Kosten wie Miete, Strom oder Mitgliedsbeiträge werden In der Regel wie bisher von dem Konto belastet. Bitte klären Sie, ob und für welche Personen Kontovollmachten bestehen.
Bei Auflösung des Haushalts des Verstorbenen sind die TV- und Rundfunkgeräte bei der GEZ abzumelden.
Oder, bei Übernahme, eine entsprechende Ummeldung zu veranlassen.
Bei viele Gewerkschaften ist es üblich, dass sie Sterbegelder zahlen.
Es müssen das Mitgliedsbuch und die Sterbeurkunde beigefügt werden, falls Sie einen formlosen Antrag stellen.
Die Kündigung von Abonnements sollte immer schriftlich erfolgen.
Dabei können Sie auch anfragen, ob Vorauszahlungen erstattet werden.
Hier noch ein guter Rat:
Leider kommt es immer wieder vor, dass skrupellose Personen Rechnungen oder Waren an Verstorbene senden.
Überprüfen Sie daher die eingehenden Rechnungen und bei Warenlieferungen, ob überhaupt eine Bestellung erfolgte.
Am besten ist es, sich eine Kopie der Bestellung vorlegen zu lassen.
Da diese Formalitäten individuell ganz unterschiedlich sind, können wir hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit leisten.
Alles weitere müssen wir ganz detailliert mit Ihnen in einem privaten Termin besprechen.
Bestattungsinstitut Udo Wedhorn
Igelhöhstraße 26
64646 Heppenheim / Bergstraße
mobil: 0174 4197474
Tel: 06252 6038831
Udo Wedhorn
Bestatter
Dörte Siekmann
Heilpraktikerin
Trauerbegleitung
mobil: 0178-1310305
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